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   VG Ansbach, 02.12.2013 - AN 10 K 13.30445   

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VG Ansbach, 02.12.2013 - AN 10 K 13.30445 (https://dejure.org/2013,38357)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02.12.2013 - AN 10 K 13.30445 (https://dejure.org/2013,38357)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02. Dezember 2013 - AN 10 K 13.30445 (https://dejure.org/2013,38357)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylfolgeantrag; Staatsangehörige von ... mit ... Volkszugehörigkeit; "unerheblich" mangels Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 - 3 VwVfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97

    Verwaltungsprozeßrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Asylverfahrensrecht - Pflicht

    Auszug aus VG Ansbach, 02.12.2013 - AN 10 K 13.30445
    Bei mehreren selbständigen Wiederaufgreifensgründen ist zu beachten, dass für jeden Grund eine eigenständige Frist läuft (vgl. BVerwG, B.v. 11.12.1998 - 9 B 320.89), welche auch im Gerichtsverfahren bei dort etwa neu vorgebrachten Wiederaufnahmegründen zu beachten ist (BVerwG, U.v. 10.2.1998 - 9 C 28.97).

    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung (siehe z.B. BVerwG, U.v. 10.2.1998 - 9 C 28/97) ist das Gericht in Fällen etwa "erheblicher" Asylfolgeanträge gehalten, über die richtigerweise zu stellenden Anträge hinsichtlich der Asylberechtigung und der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft "durchzuentscheiden".

  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 41.99

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG;

    Auszug aus VG Ansbach, 02.12.2013 - AN 10 K 13.30445
    Die "Erheblichkeit" eines Folgeantrags (vgl. BVerwG, U.v. 21.3.2000 - 9 C 41.99) unter diesem Gesichtspunkt setzt vielmehr voraus, dass sich aus dem Vorbringen des Asylbewerbers eine nachträgliche Änderung im Verhältnis zu der der früheren Asylentscheidung zugrunde gelegten Sachlage in der Tat ergibt.
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus VG Ansbach, 02.12.2013 - AN 10 K 13.30445
    Offensichtlich unbegründet im Sinn des § 78 Abs. 1 AsylVfG ist eine Klage dann, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts gemäß § 86 VwGO im auch insoweit maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (§ 77 Abs. 1 AsylVfG) an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage geradezu aufdrängt (BVerfGE 65, 76; 71, 276).
  • BVerwG, 23.06.1987 - 9 C 251.86

    Entscheidungskompetenz - Abgrenzung - Ausländerbehörde - Bundesamt -

    Auszug aus VG Ansbach, 02.12.2013 - AN 10 K 13.30445
    Mithin muss der Asylbewerber die Behauptung einer nachträglich eingetretenen entscheidungserheblichen Änderung der Sachlage nicht nur glaubhaft und substantiiert darlegen, sondern auch die Geeignetheit der neuen Tatsachen für eine ihm günstigere Entscheidung schlüssig dartun (siehe insbesondere BVerwG, U.v. 23.6.1987 - 9 C 251.86 - und U.v. 25.6.1991 - 9 C 33.90).
  • BVerwG, 11.12.1989 - 9 B 320.89

    Wiederaufgreifen eines unanfechtbar abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens -

    Auszug aus VG Ansbach, 02.12.2013 - AN 10 K 13.30445
    Bei mehreren selbständigen Wiederaufgreifensgründen ist zu beachten, dass für jeden Grund eine eigenständige Frist läuft (vgl. BVerwG, B.v. 11.12.1998 - 9 B 320.89), welche auch im Gerichtsverfahren bei dort etwa neu vorgebrachten Wiederaufnahmegründen zu beachten ist (BVerwG, U.v. 10.2.1998 - 9 C 28.97).
  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 33.90

    Beachtlichkeitsprüfung eines Asylfolgeantrages - Ausländerbehörde - Weiterleitung

    Auszug aus VG Ansbach, 02.12.2013 - AN 10 K 13.30445
    Mithin muss der Asylbewerber die Behauptung einer nachträglich eingetretenen entscheidungserheblichen Änderung der Sachlage nicht nur glaubhaft und substantiiert darlegen, sondern auch die Geeignetheit der neuen Tatsachen für eine ihm günstigere Entscheidung schlüssig dartun (siehe insbesondere BVerwG, U.v. 23.6.1987 - 9 C 251.86 - und U.v. 25.6.1991 - 9 C 33.90).
  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus VG Ansbach, 02.12.2013 - AN 10 K 13.30445
    Offensichtlich unbegründet im Sinn des § 78 Abs. 1 AsylVfG ist eine Klage dann, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts gemäß § 86 VwGO im auch insoweit maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (§ 77 Abs. 1 AsylVfG) an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage geradezu aufdrängt (BVerfGE 65, 76; 71, 276).
  • VG Ansbach, 17.09.2013 - AN 10 S 13.30703

    Vorläufiger Rechtsschutz; Staatsangehörige von Mazedonien; Asylfolgeantrag; für

    Nach angeblicher (und wohl zumindest ungefähr auch zutreffender) Einreise am 5. August 2013 und Meldung am 12. August 2013 als Asylbegehrende gab die Antragstellerin zunächst an, politische Probleme zu haben, weil ihr Vater politisch verfolgt werde (siehe insoweit Verfahren AN 10 K 13.30445).
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